Schulpflicht

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Schulpflicht bedeutet

  • dass du du eine Ausbildung (Lehre, Teilzeitunterricht) oder ein Schuljahr (vollzeit) absolvierst, welches die Anforderungen des Gesetzes einhält.
  • Das Gesetz findet keine Anwendung bei Jugendlichen selbst, sondern bei den Eltern oder der erziehungsberechtigten Person. Sie müssen den Jugendlichen in einer Schule einschreiben und dafür Sorge tragen, dass die Schule und der Unterricht regelmäßig besucht werden.

Wann beginnt die Schulpflicht?

Die Schulpflicht beginnt im September des Kalenderjahres, in dem das Kind 5 Jahre alt wird.

Wann endet die Schulpflicht?

In Belgien besteht die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr. Der Schüler, der das Vollzeitsekundarschulwesen erfolgreich abgeschlossen hat, unterliegt ebenfalls nicht mehr der Schulpflicht.

Ab dem 15. Lebensjahr (meist nach dem 3. Sekundarschuljahr) besteht die Möglichkeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, zwischen Voll- und Teilzeitunterricht zu wählen. 

  • Vollzeitschulpflicht
    Die Vollzeitschulpflicht endet am 30. Juni des Schuljahres, in dem der Jugendliche 15 Jahre alt wird und die Primarschule sowie das 1. und 2. Jahr der Sekundarschule absolviert hat. Ist dies nicht der Fall, endet die Vollzeitschulpflicht spätestens mit dem 30. Juni des Schuljahres, in dem der Jugendliche 16 Jahre alt wird.
  • Teilzeitschulpflicht
    Wenn die Vollzeitschulpflicht beendet ist, beginnt die Teilzeitschulpflicht. Das bedeutet, der Jugendliche ist nicht mehr verpflichtet ganztags eine Schule zu besuchen. Wer eine Lehre macht oder den Teilzeitunterricht besucht, erfüllt auch seine Pflicht.

Zahlreiche Infos zum Unterrichtswesen in der DG

Quelle

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