Lehre / duale Ausbildung

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Was ist eine duale Ausbildung?

Die Besonderheit aus einer dualen Ausbildung besteht aus der Kombination zwischen Betrieb & Schule. All das, was du praktisch im Betrieb lernst und eigenständig umsetzt, wird durch die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Kentnisse in der Berufsschule untermauert und gefestigt.

Ablauf der dualen Ausbildung

    • In Ostbelgien findet der Unterricht im ZAWM (Zentrum für Aus- und Weiterbildung) statt.
    • Die Beruffschule hat zwei Standorte: Eupen & St.Vith
    • Es gibt aber auch Kooperationen mit auswärtigen Berufsschulen (Verviers, Lüttich, Aachen, Trier, Köln…)
    • Die Organisation ist etwas anders als auf einer Sekundarschule
    • Du verbringst entweder einen kompletten Tag oder 2 halbe Tage in der Woche in der Berufsschule
    • Der Kurs ist so aufgeteilt:
      • A-Kurse = Allgemein
      • B-Kurse = Fachkunde
    • Allegmeinkundeunterricht:
      • Mathe
      • Deutsch / Französisch
      • Rechtslehre
      • Sozialkunde
      • Wirtschaftslehre
    • Fachkundeunterricht:
      • In der Fachkunde erlernst du alles, was du für deinen Beruf brauchst. Die Lehrer sind Fachleute aus der Praxis. Hier wird fachbezogenes Wissen vermittelt, um selbständig arbeiten zu können.
    • Angewandte Betriebslehre (AnBL)
      • Der einjährige Kurs richtet sich an Abiturienten. Hast du ein Abi in der Tasche, steht es dir frei, den Kurs der angewandten Betriebslehre zu belegen.
    • im laufenden Jahr mindestens 15 Jahre alt werden.
    • eine 2.A (zweites Jahr des allgemeinbildenden Unterrichts der Sekundarschule) oder eine 3.B (drittes Jahr des beruflichen Unterrichts der Sekundarschule) bestanden haben.
    • Volljährige Jugendliche aus dem Ausland müssen eine Arbeitserlaubnis vorweisen.

    !! Falls du die schulischen Voraussetzungen (2.A oder 3.B bestanden haben) nicht erfüllst, kann das IAWM dir weiterhelfen. Infos dazu bekommst du unter www.iawm.be

     

    • Ein Ausbildungsvertrag wird in der Regel für 3 Jahre abgeschlossen.
    • Wiederholst du dein Jahr, kann der Vertrag um höchstens 1 Jahr verlängert werden
  • In der Lehrstellenbörse findest du alle verfügbaren Ausbildungsplätze in den verschiedenen Berufe auf einem Blick. Infos findest du Hier

  • Die Schnupperwochen in den Osterferien und in der Sommerzeit bieten dir die optimale Möglichkeit in verschiedenen Ausbildungsberufe reinzuschnuppern und hiesige Betriebe kennenzulernen. Vom Handwerk über Technik und Dienstleistung bis hin zu Bachlorberufen und sogar im Bereich Landwirtschaft.

  • Ziel und Botschaft sind klar:

    • den Kindern, Jugendlichen und Eltern die zahlreichen interessanten Berufsbilder in Ostbelgien näherbringen,
    • die verschiedenen AusBildungswege – ob schulisch oder dual – vorstellen,
    • Ihnen als Ausbildungsbetrieben eine Plattform bieten, sich und Ihren Berufszweig zu präsentieren
    • und anhand verschiedener Ateliers greifbar machen, wie spannend und abwechslungsreich die Welt der AusBildung ist.
    • weitere Infos dazu bekommst du HIER

Die Anlehre

Die Anlehre ist ein duales Vorbereitungsjahr, das der regulären Lehre ggf. vorgeschaltet werden kann, falls für die Ausbildung wichtige Kompetenzen noch nicht ausreichend vorhanden sind.

Falls der Teilnehmer nach einem Jahr Anlehre den Zulassungsbedingungen zur klassischen Ausbildung noch nicht entspricht, besteht ggf. die Möglichkeit zur ANLEHRE+ zugelassen zu werden.

Infos zur Anlehre / Anlehre+ unter www.iawm.be

Ausbildungsvergütung

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet dem Azubi eine monatliche Mindestentschädigung auf sein Konto zu überweisen. Dies gilt sowohl für die Praktische Ausbildung im Betrieb als aus für den Besuch der theoretischen Kurse.

Die aktuellen Tarife als Tabelle findest du unter: www.iawm.be

Gut zu wissen

    • Als Azubi bleibst du bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem du 18. Jahre alt wirst, bei deinen Eltern zu lasten.
    • Ab dem 1. Januar des Jahres in dem du 19 Jahre alt wirst (als Azubi), musst du dich Selbständig bei der Krankenkasse versichern.
    • Info zu den Krankenkassen findest du HIER
    • Ob du eine Entschädigung bekommst für die Fahrt zum Betrieb hängt von verschiedenen Faktoren ab. Da fragst du am besten direkt beim Lohnsekretariat oder bei deinem Arbeitgeber nach
    • Ab einer Distanz von 25 km zwischen Wohn- bzw. Ausbildungsort und Bildungszentrum kann man die durch das IAWM organisierte Lehrlingsbeförderung nutzen. Auszubildende können die Fahrscheine für diese Busse zu 2€ pro Fahrt an beiden ZAWM oder im IAWM kaufen. Kommt diese Lehrlingsbeförderung für einen Auszubildenden aus geographischen Gründen nicht in Frage, sodass dieser gezwungen ist auf andere öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen, wird auf Vorlage der Bus- oder Bahnkarte der Fahrtpreis abzüglich eines Eigenanteils von 2€ je Fahrt vom IAWM erstattet.Den aktuellen Busplan gibt’s hier.

      Auszubildende, die Kursen im französischsprachigen Landesteil folgen (z.B. in Verviers oder Lüttich), erhalten dort eine Fahrtkostenerstattung. Info’s hierzu gibt‘s bei der jeweiligen Berufsschule.

      Werden bei Kursbesuch im Ausland (z.B. in Aachen, Bitburg oder Köln) öffentliche Verkehrsmittel oder das eigene private Auto genutzt, um zum Bildungszentrum zu gelangen, gibt es die Möglichkeit auf Fahrtkostenrückerstattung durch das IAWM. Dazu muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Wurde dieser genehmigt, kann halbjährlich eine Abrechnung samt entsprechenden Belegen eingereicht werden. Das IAWM erstattet dann 50% der entstandenen Fahrtkosten.

      Wichtig: Die Distanz zwischen Wohn- bzw. Ausbildungsort und Bildungszentrum muss jedoch mindestens 25 km betragen.

  • Jugendliche, die einen dualen Ausbildungsvertrag abschließen, können bis zu ihrem 25. Geburtstag über das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Kindergeld bekommen. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung hat keinen Einfluss mehr auf die Auszahlung des Kindergeldes. Für Auszubildende, deren Wohnsitz sich nicht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft befindet, sind die Bestimmungen der jeweils zuständigen Behörde zu berücksichtigen

  • Einmal jährlich werden alle Auszubildenden zu einem Kontrollgespräch in das Lehrlingssekretariat eingeladen. Diese Einladung ist verpflichtend! In diesem Gespräch hat der Auszubildende die Möglichkeit, dem Ausbildungsbegleiter eine Rückmeldung zu seiner praktischen Ausbildung zu geben. Das Gespräch dient ebenfalls dazu, Fragen zu klären oder eventuelle Probleme zu besprechen.

  • Im Falle von Krankheit ist der Auszubildende verpflichtet, schnellstmöglich den Betriebsleiter zu informieren und innerhalb von 48 Stunden ein ärztliches Attest im Betrieb einzureichen. Sind Unterrichtstermine betroffen, so muss der Auszubildende ebenfalls die Berufsschule informieren und auch hier ein ärztliches Attest einreichen. Sollte man länger als zwei Wochen krank sein, so ist auch der zuständige Ausbildungsbegleiter zu informieren.

  • Auszubildende haben Anrecht auf vier Wochen Urlaub pro Ziviljahr. Man unterscheidet bei der Berechnung des Jahresurlaubs zwischen Auszubildenden in einer dem Statut als Arbeiter oder in einer dem Statut als Angestellter zugeordneten Ausbildung. So werden z. B. Auszubildende als Speditionskaufleute oder Mediengestalter während ihres Urlaubs durchgehend bezahlt, wohingegen Auszubildende zum Maurer oder Schreiner für die geleisteten Arbeitstage ein Urlaubsgeld erhalten.

    Der Urlaub in der dualen Ausbildung wird nicht pro Ausbildungsjahr, sondern pro Ziviljahr berechnet. Der bezahlte Urlaub steht im Verhältnis zu dem im Vorjahr geleisteten Arbeitszeitraum. Neben dem gesetzlich oder tariflich vorgesehenen Urlaub erhalten Auszubildende jedoch immer so viele unbezahlte Urlaubstage, dass sie pro Ziviljahr auf insgesamt vier Urlaubswochen kommen. Auszubildende unter 18 Jahre müssen in der Periode zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober drei aufeinanderfolgende Wochen Urlaub nehmen. Auszubildende, die 18 Jahre oder älter sind, müssen in dieser Periode zumindest zwei aufeinanderfolgende Wochen Urlaub nehmen.

  • Der Betriebsleiter ist verpflichtet, für jeden Auszubildenden eine Arbeitsunfallversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt nicht nur die Risiken im Ausbildungsbetrieb und auf dem Arbeitsweg (Hin- und Rückweg), sondern auch während des Unterrichts in der Berufsschule, bei überbetrieblichen Ausbildungen, im Verbundbetrieb.

Zertifizierungen / Diplome

  • Das Gesellenzeugnis ist Garant für einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben und bietet zudem noch viele andere Perspektiven. Auszubildende können direkt in der Berufswelt Fuß fassen, nebenberuflich die Meisterausbildung angehen, ein eigenes Unternehmen gründen, das Abitur nachholen oder studieren. Die duale Ausbildung ist immer eine gute Wahl und eröffnet Perspektiven! Genauere Infos zu allen Qualifikationen und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es bei den Lehrlingssekretariaten oder bei den Berufsschulen.

  • Verfügen Auszubildende zu Beginn der Ausbildung über das Abschlusszeugnis der Unterstufe der Sekundarschule – die sogenannte „mittlere Reife“ – erhalten sie nach erfolgreichem Abschluss ein Gesellenzeugnis. Zusätzlich erhalten sie ein Studienzeugnis des sechsten Jahres des beruflichen Sekundarunterrichts (6.B).

    Das Studienzeugnis befähigt dazu ein siebtes berufliches Jahr in der Sekundarschule zu besuchen. Der Vorbereitungskurs zur Erlangung des Abschlusszeugnisses der Oberstufe in der Sekundarschule kann mit diesem Nachweis ebenfalls besucht werden. Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten Studieninteressierte nach der Abiturprüfung vor dem schulexternen Prüfungsausschuss.

  • Das Praktikerzertifikat ist eine Teilzertifizierung im Beruf. Erreichen Modulschüler die Leistungen in der Allgemeinkunde nicht, bestehen aber die Fachkunde, dann erhalten sie das sogenannte Praktikerzertifikat. Dieses Zertifikat ist ein Nachweis über gute berufliche Handlungskompetenzen. Auszubildende beweisen Betrieben mit diesem Zertifikat, dass sie die Praxis ihres Handwerks beherrschen.

Nützliche Adressen

  • IAWM

    Vervierser Straße 4a
    4700 Eupen
    Tel.: 087/30.68.80
    www.iawm.be
    iawm@iawm.be

  • Lehrlingssekretatriat St. Vith

    Luxemburger Straße 2a
    4780 St.Vith
    Tel.: 080/ 46 00 47

  • Lehrlingssekretariat Eupen

    Vervierser Straße 71
    4700 Eupen
    Tel.: 087/56 15 13

Quelle

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