Prüfungen im Januar

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Bilanz ziehen nach einem Misserfolg

Für Studierende im Studium oder in der Hochschule bedeutet der Januar nicht nur graues Wetter, sondern vor allem Stress und Prüfungen. Je nach Prüfungsergebnissen kann die Wiederaufnahme des zweiten Studiensemesters dazu führen, dass sich die jungen Leute Gedanken über ihre Studienwahl, eine mögliche Neuorientierung oder einen Studienabbruch machen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen denkbaren Szenarien und Lösungsansätze, die Sie ihnen anbieten können.

Fortsetzung desselben Studiums

Das Nichtbestehen einer oder mehrerer Prüfungen im Januar bedeutet nicht automatisch, dass der Jugendliche sich umorientieren muss. Manchmal liegt die Ursache für das Scheitern in einer ungeeigneten Arbeitsmethode, einer unzureichenden Vorbereitung auf die Prüfungen, Schwierigkeiten, die gestellten Fragen zu antizipieren, oder auch in einem schlechten Zeit- und/oder Stressmanagement.

Um die Ursache des Misserfolgs zu verstehen, hat jeder Schüler zunächst die Möglichkeit, seine Prüfungsarbeit einzusehen und je nach Einrichtung und Jahrgangsstufe (oft eher im ersten Block) an einer gemeinsamen Korrekturrunde mit den Lehrern oder Assistenten teilzunehmen. Diese Übung ermöglicht es dem Jugendlichen, sich selbst zu bewerten und zu erkennen, wo der Schuh drückt.

Um den Misserfolg zu beheben, kann es hilfreich sein, die betroffenen Jugendlichen daran zu erinnern, dass es in den Bildungseinrichtungen Erfolgsberatungsstellen gibt, an deren Türen die Studierenden immer anklopfen können, wenn sie Informationen, Beratung und eine Leistungsbewertung benötigen. Diese Dienste bieten studienbezogene Workshops, Blockunterricht, Einzelgespräche usw. an, um die Jugendlichen bestmöglich auf ihre Rolle als Studierende vorzubereiten und sie auf den Weg zum Erfolg zu bringen.

Der gescheiterte Jugendliche muss jedoch immer ein Auge auf die Anzahl der erfolgreich absolvierten Leistungspunkte haben und so sicherstellen, dass die Regeln im Zusammenhang mit der Finanzierbarkeit des Studenten eingehalten werden. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in HIER.

Umorientierung/ Réorientation

Manchmal kann ein Misserfolg auch ein Zeichen dafür sein, dass der junge Mensch mit seiner Studienwahl nicht ganz am richtigen Platz ist.

Für Studierende des ersten Blocks ist eine Neuorientierung (= Einschreibung in ein Studium, das zu einem anderen akademischen Grad führt) bis zum 15. Februar möglich. Zur Erinnerung: Die Umorientierung muss begründet werden und sie muss vom Prüfungsausschuss des geplanten neuen Studiums genehmigt werden. In der Praxis wird eine Neuorientierung nur selten abgelehnt. Bitte beachten Sie, dass einige Hochschulen Formalitäten für die Einreichung eines Antrags auf Neuorientierung vorschreiben (z. B. Ausfüllen eines speziellen Antragsformulars). Diese Formalitäten müssen daher beachtet werden. Andernfalls kann der Antrag auf Neuorientierung möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

Bei den anderen Studierenden ist eine Neuorientierung während des Studiengangs möglich, wobei stets die Regeln im Zusammenhang mit der Finanzierbarkeit des Studierenden zu beachten sind. Der Studierende kann sich umorientieren, wenn er diese Möglichkeit noch nie genutzt hat oder wenn er weiterhin eines der anderen Kriterien erfüllt, die in Artikel 5 des Dekrets über die Finanzierbarkeit aufgeführt sind.

Auch hier können die Services d’Aide à la Réussite (oder in einigen Schulen die Services d’Aide à l’Orientation) den Jugendlichen, die sich neu orientieren möchten, unterstützen.

Allègement ?

Seit der Reform des Landschaftsdekrets ist eine Erleichterung im Laufe des Jahres nur noch in zwei besonderen Fällen möglich, nämlich „aus ordnungsgemäß nachgewiesenen schwerwiegenden sozialen oder medizinischen Gründen“. Es ist also nicht möglich, dass ein Jugendlicher, der im Januar durchgefallen ist, sein Kursprogramm allein aufgrund akademischer Gründe lockert.

Mit anderen Worten: Es ist nicht möglich, dass der Jugendliche nur aufgrund seines Misserfolgs eine Erleichterung beantragt. Unserer Ansicht nach kann eine Erleichterung jedoch gewährt werden, wenn das Versagen auf ordnungsgemäß nachgewiesene schwerwiegende soziale oder medizinische Gründe zurückzuführen ist.

Fortsetzung einer Ausbildung

Junge Leute vergessen es oft, aber ein Studium ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit „Universität“ oder „Hochschule“. Es gibt eine erstaunliche Anzahl von Einrichtungen, die theoretische und/oder praktische Ausbildungen (tagsüber und abends) in den verschiedensten Branchen (Kunst, Wirtschaft, Hotelgewerbe, Industrie, …) anbieten. Der Vorteil dieser Ausbildungen ist, dass einige Kursmodule im Laufe des Jahres beginnen: Der Jugendliche kann also je nach der geplanten Ausbildung oder dem geplanten Kursmodul direkt in eine andere Art von Unterricht oder Ausbildung überwechseln, wenn er dies wünscht.

Die Ausbildungskataloge können insbesondere konsultiert werden :Für die Lehrlingsausbildung der Mittelschicht über die Website der IAWM.

Kleiner nützlicher Hinweis: Wenn ein Student, der eine Studienbeihilfe (Stipendium) erhalten hat, sein Studium an einer Universität oder Fachhochschule abbricht, muss er einen Teil des ihm gezahlten Betrags zurückzahlen. Natürlich muss der Studienabbruch vorher bei der Direktion für Studienbeihilfen angemeldet werden.

Anmeldung als Arbeitssuchender

Ein Schulabbrecher hat natürlich auch die Möglichkeit, sich als Arbeitssuchender zu melden. Die Vorteile einer solchen Registrierung sind vielfältig. Der Jugendliche steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung: Manche Jugendliche möchten einen Beruf direkt bei einem Arbeitgeber erlernen, ohne eine Ausbildung oder Lehre in einer Einrichtung zu durchlaufen. Zweitens ermöglicht die Einschreibung dem Jugendlichen, sein Berufseingliederungspraktikum zu absolvieren und nach Ablauf der Praktikumszeit eine Eingliederungsbeihilfe auf der Grundlage seiner Ausbildung zu erhalten (bei Erfüllung bestimmter Bedingungen). Die Eintragung als Arbeitsuchender ermöglicht es in vielen Fällen auch, den Anspruch auf Kindergeld aufrechtzuerhalten. Dies gilt für Jugendliche, die vor 2001 geboren wurden, und für Jugendliche, die nach 2001 geboren wurden und 21 Jahre alt geworden sind.

Infos dazu findest du HIER

Arbeiten

Wenn der Jugendliche die Möglichkeit hat, kann er einen Arbeitsvertrag abschließen oder sich selbstständig machen. Es ist jedoch sinnvoll, ihn daran zu erinnern, dass die Fortsetzung einer Ausbildung oder Lehre im Vorfeld die Chancen des jungen Menschen, der sich auf den Arbeitsmarkt begeben möchte, erhöht 😉

Freiwilligendienst & Reisen

Wenn der Jugendliche im zweiten Semester eine „Auszeit“ nehmen möchte, um über seine Studienwahl oder ein berufliches Projekt nachzudenken, kann er einen Freiwilligendienst in Betracht ziehen oder auf Reisen gehen.

Alle nützlichen Infos dazu findest du bei uns im Büro in Eupen & St.Vith oder HIER

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