Arbeitssuchend

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Die Schulzeit liegt endlich hinter dir, und jetzt heißt es, einen coolen Job finden.

Eins nach dem anderen...

  • Alle wichtigen Informationen zur Eintragung als Arbeitssuchende(r) findest du auf der Webseite des Arbeitsamts. Wann ist eine Eintragung verpflichtend? Wann freiwillig? Wie musst du dich eintragen? Welche Dokumente muss man zur Eintragung mitbringen?

    Alle Informationen für Schul- und Studienabgänger rund um das Thema Eintragung als Arbeitssuchende(r) findest du ebenfalls beim Arbeitsamt. Mit Informationen zu Berufseingliederungszulage, Kindergeld, Einstiegspraktikum für Schulabgänger und welche Behörde wofür zuständig sind.

    Zudem gibt es alle wichtigen Infos zu folgenden Themen:

    • Arbeitslosengeld
    • Rechten und Pflichten
    • Freistellungen für eine Weiterbildung oder ein Studium
    • Menschen die aus dem Ausland in Ostbelgien ankommen

    Alle Infos gibt es hier: intranet.adg.be/

  • Was genau ist die Berufseingliederungszeit?

    Als Schulabgänger/in hast du die Möglichkeit, nach Ablauf der sogenannten „Berufseingliederungszeit“, und unter bestimmten Bedingungen, eine finanzielle Unterstützung, das „Berufseingliederungsgeld“ zu erhalten.

    Folgendes muss beachtet werden, um diese erhalten zu können:

    • Zunächst musst du dich beim Arbeitsamt als Arbeitsuchender eintragen haben. Allerdings darfst du nicht jünger als 18 und nicht älter als 25 Jahre alt sein (Ausnahmen sind möglich).
    • Um Anrecht auf Berufseingliederungsgeld zu erhalten, musst du bestimmte Studien oder Lehren in Belgien oder im Ausland beendet haben die den Anspruch begründen.

    Wenn du zum Zeitpunkt des Leistungsantrages unter 21 Jahre bist, muß du im Besitz eines Diploms ein.

    Nähere Angaben dazu findest du auf der Seite:

    https://www.lfa.be/buerger/berufseingliederungszeit

    • Du darfst keinem Vollzeitstudium mehr folgen.
    • Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und dich aktiv um Arbeit bemühen. Deine Suchbemühungen werden regelmäßig kontrolliert.

    Wann beginnt die Berufseingliederungszeit und wie lange dauert sie?

    • Die BEZ beginnt erst wenn das Studium beendet ist (Prüfungen sind alle abgelegt, Abschlussarbeit ist abgegeben,…).
    • Die BEZ dauert 310 Tage (Sonntage ausgenommen).  Der Beginn hängt vom Zeitpunkt deiner Eintragung ab.  Sie beginnt jedoch frühestens am 1. August nach dem Ende der Schule.  Es sei denn, du hast das Studium im Laufe des Schuljahres abgebrochen.

    Was tun nach Ablauf der Berufseingliederungszeit?

    • Idealerweise hast du während der Berufseingliederungszeit eine Vollzeitbeschäftigung gefunden und das Arbeitsamt darüber informiert.
    • Sollte dies nicht der Fall sein, muß deine Eintragung nach Ende der Berufseingliederungszeit erneuert werden.
    • Danach kannst du bei der Arbeitslosenkasse deiner Wahl die Berufseingliederungszulage beantragen.

    Welchen Pflichten musst du während der Berufseingliederungszeit nachkommen?

    • allen Vorladungen des Arbeitsamtes Folge leisten,
    • das Arbeitsamt über alle Veränderungen deiner persönlichen Situation unterrichten (Adresse, Beschäftigung, usw.),
    • aktiv nach Arbeit suchen.

    In welchen Fällen solltest du das Arbeitsamt unbedingt informieren?

    • Wenn du eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung gefunden hast;
    • Wenn du eine Tätigkeit als Selbstständiger aufgenommen hast;
    • Wenn du eine Beschäftigung im Ausland annehmen willst;
    • Wenn dein Beschäftigungsverhältnis endet;
    • Wenn du arbeitsunfähig bist (Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Unfall usw.);
    • Wenn du ein Praktikum im Ausland aufnehmen willst;
    • Wenn du ein Vollzeitstudium aufnehmen willst;
    • Wenn du einen längeren Auslandsaufenthalt planst.

    Weitere Infos als QR- CODE (Link hier)
    Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens – Berufseingliederungs­zeit (adg.be)

    Hat die Berufseingliederungszeit einen Einfluss auf dein Kindergeld?

    • Deine Eltern bekommen Kindergeld, solange du unter 25 Jahre alt bist, du zur Schule gehst, ein Studium oder eine Ausbildung machst und du nicht unter einem Arbeitsvertrag stehst.
    • Wenn du zwischen 18 und 25 Jahren alt bist, nicht unter einem Arbeitsvertrag stehst und keine Ausbildung oder Studium machst, wird dir maximal während zwölf Monaten Kindergeld ausbezahlt
    • Eine Beschäftigung während der Berufseingliederungszeit kann dein Anrecht auf Kindergeld beeinflussen.

    Hat die Berufseingliederungszeit einen Einfluss auf die Krankenkasse?

    • Während der Berufseingliederungszeit, bist du weiterhin über die Krankenkasse deiner Eltern versichert.
    • Sobald du eine Arbeit gefunden hast, die Berufseingliederungszeit vorbei ist oder du älter als 25 Jahre alt bist, musst du dich selber bei einer Krankenkasse melden.Flyer zum Ausdrucken über die Berufseingliederungszeit
  • Während der Dauer der Berufseingliederungszeit ist man über die Krankenkasse der Eltern versichert. Wenn man eine Arbeitsstelle gefunden hat, die Berufseingliederungszeit vorbei ist, oder man älter als 25 Jahre ist, muss man sich selbst einer Krankenkasse anschließen.

  • Allgemein gilt, dass Ihre Eltern Kindergeld erhalten, solange Sie unter 25 Jahre alt sind, einer Ausbildung nachgehen und nicht unter Arbeitsvertrag stehen. Für Schulabgänger, die zwischen 18 und 25 Jahren alt sind, nicht unter einem Arbeitsvertrag stehen und keiner Ausbildung nachgehen, wird maximal während 12 Monaten Kindergeld ausbezahlt.

    Alle Infos zur Krankenversicherung und zum Kindergeld in der Berufseingliederungszeit

  • Das digitale Jobportal für Arbeitsuchende:

    Wenn du arbeitsuchend oder Schul-, Lehr- oder Studienabgänger bist und noch keine vollzeitige Arbeit gefunden hast, dann kannst du dich beim Arbeitsamt eintragen. Dies ist ab jetzt auch digital möglich über das Bewerberportal:

    myjobportal.be

    Nach der Registrierung auf myjobportal.be kannst du:

    • dich online eintragen
    • dein Bewerberprofil einrichten
    • Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf hochladen
    • deine Stellensuche individuell anpassen

    und vieles mehr !

  • Interim-Arbeit nennt man die Arbeit, die durch einen Arbeiter in einer bestimmten Zeit, meist kurzfristig, durchgeführt wird. Die Arbeitsstellen werden über Interim-Agenturen, auch Zeitarbeitsagenturen genannt, vermittelt. Dort kann man sich eintragen, um passende Jobangebote zu erhalten. Der Interimsvertrag enthält drei Unterschriften: die des Interim-Arbeiters, der Interimagentur und des Unternehmens, in dem der Interim-Arbeiter arbeiten wird.

    Eine Übersicht aller Interim-Agenturen in Ostbelgien gibt es hier: adg.be/fr/

Verschiedene Tipps zur Arbeitssuche

  •  

    Trage dich beim Arbeitsamt ein, um Jobangebote zu erhalten und Anrecht auf Gelder zu haben.

    Wenn du nach Ende der Schule, der Lehre oder des Studiums keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehst,  ist es verpflichtend sich beim Arbeitsamt in die Eingliederungszeit einzutragen, wenn man am Ende einer 12-monatigen Periode Anrecht auf Berufseingliederungsgeld haben möchte.

    Informationen zur Prozedur sowie den notwendigen Dokumenten zur Eintragung beim Arbeitsamt findest du hier: https://adg.be/desktopdefault.aspx/tabid-5300/

    Informationen zur Berufseingliederungszeit findest du hier: adg.be

  • Trage dich zur Jobsuche bei allen Interim-Agenturen ein. Dabei handelt es sich um Agenturen, die Jobs vermitteln, die zeitlich begrenzt sind – sogenannte Zeitarbeitsagenturen. Du kannst dich dort eintragen, um Jobangebote zu erhalten.

    Eine Übersicht aller Interim-Agenturen in Ostbelgien gibt es hier: adg.be/fr/

  • Studiere die Stellenanzeigen in den Zeitungen. In Ostbelgien gibt es das GrenzEcho, den Wochenspiegel (im Norden der DG) und den Kurier Journal (im Süden der DG). Dort findet man regelmäßig Stellenangebote, die vom Gelegenheitsjobs bis zu Festanstellungen reichen.

  • Auf den sozialen Medien wie zum Beispiel Facebook oder Instagram werden an verschiedenen Stellen Jobangebote geteilt. Die Jugendinfo teilt alle Einträge, bei denen Studentenjobs vergeben werden. Es gibt aber auch diverse Jobbörsen auf Facebook. Einfach mal in der Suchleiste verschiedene Suchbegriffe eingeben, wie zum Beispiel „Jobs Ostbelgien“ oder ähnliches.

    Für gewisse Berufszweige kann es auch interessant sein, sich auf spezialisierte Portale einzutragen. So gibt es zum Beispiel www.linkedin.com , ein webbasiertes soziales Netzwerk zur Pflege bestehender Geschäftskontakte und zum Knüpfen von neuen geschäftlichen Verbindungen. Dort kann man unter anderem potentielle Arbeitgeber kontaktieren oder auch von Arbeitgebern kontaktiert werden.

  • Halte die Ohren offen und frage auch direkt nach in deinem Umfeld, ob jemand von freien Stellen weiß. Oftmals kann es auch hilfreich sein, sich mit Personen die bereits im Betrieb arbeiten und die man persönlich kennt, über gewisse Stellen, auf die man sich bewerben möchte auszutauschen. So kann man ein besseres Gefühl dafür zu bekommen, wie der Betrieb funktioniert, worauf man achten sollte und ob der Job einem gefallen könnte.

Infos zum Auszug, Krankenkasse, Lebenslauf usw..

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