Studentenjob – Gesetzgebung

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  • Um einen Studentenjob ausüben zu dürfen, musst du 15 Jahre alt sein und das zweite Sekundarjahr beendet haben oder aber 16 Jahre alt sein.

  • Als Studentin oder Student bekommst du vom Staat ein jährliches Stundenpaket.

    Während dieser Stunden zahlst du geringere Sozialbeiträge als ein normaler Arbeitnehmer.

    Seit dem 1. Januar 2025 umfasst dieses Paket 650 Stunden.

    Mit dem Onlinedienst My Student at work oder der App Student at work (im App Store oder Play Store) kannst du überprüfen, wie viele Stunden du von diesem Paket noch übrighast.

    Mehr zu arbeiten ist erlaubt, aber dann sind die Sozialbeiträge höher.

    Achtung: Arbeitest du als Student im soziokulturellen oder sportlichen Sektor nach der Regelung für Vereinsarbeit? Dann achte darauf, dass du nicht mehr als 190 Stunden pro Jahr in diesem System arbeitest und achte auch auf die Grenzwerte pro Quartal und Sektor. Hast du bereits zu viele Stunden Vereinsarbeit geleistet, wenn du anfängst, als Student zu arbeiten, werden die zusätzlichen Stunden von deinen Studentenstunden abgezogen.

     

  • Wenn du Gelegenheitsarbeit im Gastgewerbe leistest, kannst du 50 Tage lang zu begünstigten Bedingungen arbeiten. Während dieser 50 Tage werden die Sozialbeiträge nicht auf der Grundlage deines tatsächlichen Verdienstes berechnet, sondern auf der Grundlage eines festen, niedrigen, fiktiven Betrags (einer „Pauschale“). Im Onlinedienst Horeca@work (neues Fenster) siehst du, wie viele Tage von deinen 50 Tagen noch übrig sind.

    Gelegenheitsarbeit bedeutet, dass du mit deinem Arbeitgeber eine Vereinbarung für maximal zwei aufeinanderfolgende Tage triffst

    Student im Gastgewerbe (Horeca)?

    Wenn du als Student im Gastgewerbe zu arbeiten beginnst, kannst du (in Absprache mit deinem Arbeitgeber) wählen, welches System du anwendest: die 650 Studentenstunden oder deine 50 Tage Gelegenheitsarbeit oder eine Kombination aus beiden Systemen.

  • Seit dem 1. Januar 2019 haben die geleisteten Stunden eines Studentenvertrages keinen Einfluss mehr auf die Auszahlung des Kindergeldes.

    Mehr Infos

  • Das hängt davon ab, wie viel du verdienst. Wenn deine Einkünfte unter einem bestimmten Betrag bleiben, musst du keine Steuern zahlen. Dieser Höchstbetrag ändert sich von Jahr zu Jahr.

    Die jährlich angepassten Werte findest du unter Mysocialsecurity

  • Behalte die Anzahl Stunden gut im Auge, damit du und dein Arbeitgeber wissen, wie viele Stunden du noch arbeiten darfst, um das Anrecht auf die reduzierten Sozialabgaben nicht zu verlieren. Die Internetseite studentatwork hat eine Funktion, welche dir hilft zu berechnen, wie viele Stunden du noch arbeiten darfst. Du kannst dich mit deinem elektronischen Ausweis hier registrieren und deine Daten abrufen. Zudem kannst du dir dort auch eine offizielle Bescheinigung ausdrucken, die deinen aktuellen Stand der geleisteten und noch verfügbaren Stunden aufzeigt. Deine (zukünftigen) Arbeitgeber werden dich bestimmt danach fragen. Wer kein solches Lesegerät zu Hause hat, kann die Bescheinigung kostenlos im JIZ und Infotreff drucken. Bitte dein Ausweis und Pin-Code mitbringen!Auch hilft die Seite bei der Suche nach einem Job und bietet alle Infos rund um das Thema an.

  • Es ist egal, ob du bei einem oder mehreren Arbeitgebern im Laufe des Jahres arbeitest. Ganz wichtig ist es für jedes Arbeitsverhältnis, einen Vertrag abzuschließen, damit du unter anderem während der Arbeit versichert bist und Anrecht auf die Lohnzahlung hast. Zudem ist Schwarzarbeit illegal und kann dir viel Ärger einbringen.

Achtung ! Steuererklärung

Du musst immer eine Steuererklärung ausfüllen.

das geht hier: Erklärung | FOD Finanzen (belgium.be)
Mehr Infos dazu hier: Muss ich eine Steuererklärung ausfüllen? – Student@work (studentatwork.be)

Höhe der Vergütung

Die Antwort hängt von der Branche ab, in der du arbeitest. Innerhalb einer Branche kann über eine paritätische Kommission ein kollektives Arbeitsabkommen abgeschlossen werden, in dem unter anderem der Mindestlohn festgelegt wird. Die Nummer deiner paritätischen Kommission findest du auf deinem Studentenvertrag.

Wenn in deiner Branche kein Tarifvertrag abgeschlossen wurde, wird dein Verdienst auf der Grundlage des garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens festgelegt.

Weitere Infos dazu findest du auf der Webseite Student@Work

Alter% MONATSLOHNST.LOHN (38 St/Woche)
21& +21100 %1.994,18€12,11 €
2090 %1.794,76 €10,89 €
1985 %1.695,05 €10,29 €
1879 %1.575,40 €9,56 €
1773 %1.455,75 €8,84 €
- 1767 %1.336,10 €8,11 €

21& +21

  • %100 %
  • MONATSLOHN1.994,18€
  • ST.LOHN (38 St/Woche)12,11 €

20

  • %90 %
  • MONATSLOHN1.794,76 €
  • ST.LOHN (38 St/Woche)10,89 €

19

  • %85 %
  • MONATSLOHN1.695,05 €
  • ST.LOHN (38 St/Woche)10,29 €

18

  • %79 %
  • MONATSLOHN1.575,40 €
  • ST.LOHN (38 St/Woche)9,56 €

17

  • %73 %
  • MONATSLOHN1.455,75 €
  • ST.LOHN (38 St/Woche)8,84 €

- 17

  • %67 %
  • MONATSLOHN1.336,10 €
  • ST.LOHN (38 St/Woche)8,11 €
Achtung

Wenn du bei einem Arbeitgeber einen Vertrag für mindestens 12 Monate hast, kannst du nach diesen 12 Monaten bei diesem Arbeitgeber keinen Studentenjob mehr annehmen. Bei einem anderen Arbeitgeber kannst du aber noch als Werkstudent arbeiten.

Quellen

Noch Fragen ?

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