-
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
- ist gesetzlich vorgeschrieben;
- Ohne sie darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße;
- Sie entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.
-
Junge Fahrer (auch die L Fahrer)
- die ein Fahrzeug der Eltern gelegentlich benutzen, sollten diesen Umstand im Versicherungsvertrag der Eltern vermerken lassen;
- Dieser Zeitraum wird für die Einstufung in deinem eigenen Versicherungsvertrag angerechnet.
-
Teilkasko
- Brand
- Diebstahl
- Scheibenbruch
- Naturschäden
- Aufprall von Tieren (Wildunfall)
-
Vollkasko
- Zusätzlich zu den zuvor genannten Garantien beinhaltet diese Garantie die durch einen Aufprall verursachte Schäden.
- Diese ist vor allem interessant bei Neufahrzeugen.
- Bei einem höheren Schaden kann dein Fahrzeug als Totalschaden eingestuft Du wirst also laut den Bedingungen deines Vertrages entschädigt, abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung.
KLEINER TIPP
Du kannst die Versicherungen entweder monatlich oder jährlich bezahlen. Es ist sicherlich interessanter für dich, jeden Monat einen kleineren Beitrag zu zahlen, als einmal im Jahr eine große Summe.