- Wie wählst du deinen Energieanbieter?
Du wirst sicher den Preis im Fokus haben.
Doch es gibt noch andere Elemente, die bei deiner Wahl einer Rolle spielen können:
- Grüner Strom
- Variabler Preis oder fixer Preis
- Erhalt der Rechnungen per Mail oder per Post
- Zahlungsbedingungen: Dauerauftrag oder regelmäßige Überweisung
Preis und Vertragsbedingungen kannst du am besten anhand eines Tarifsimulators der CWaPE vergleichen
Greenpeace hat geprüft, wie grün verschiedene Energieanbieter sind.
- Wann darfst du den Energieanbieter wechseln?
- Du kannst ihn jederzeit wechseln.
- Du zahlst keine Entschädigung, wenn du den Vertrag vorzeitig kündigst.
- Du musst die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
Aber Vorsicht:
Einige Energieanbieter berechnen die komplette Jahresgebühr, wenn du vor Ablauf des Vertrags kündigst.
- Wie wechselst du einen Energieanbieter?
Sind Anbieter und Tarifformel ausgewählt, kontaktierst du den gewünschten Energieanbieter über Internet, Telefon oder schriftlich.
Alles, was du brauchst, ist der EAN-Code,
eine 18-stellige Nummer, die den Strom- oder Gasanschluss identifiziert.
- Egal ob der Vertrag am Telefon, im Internet oder zu Hause abgeschlossen wurde: Du erhältst immer eine schriftliche Fassung des Vertrags.
- Um den Wechsel kümmert sich der neue Energieanbieter.
- Kann ich meinen Vertrag widerrufen?
- Du kannst den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen widerrufen.
- Am besten per Einschreiben oder per Mail.
- Was musst du beachten, wenn du in eine neue Wohnung ziehst?
- Im Prinzip läuft der bestehende Energievertrag (Gas/Strom) an der neuen Adresse weiter, wenn du innerhalb der Wallonie umziehst.
- Du musst allerdings den Vertrag beenden, wenn du:
- ins Ausland ziehst, nach Brüssel oder nach Flandern,
- in eine Wohnung ziehst, wo es keinen eigenen Strom-/Gaszähler gibt,
- mit einer anderen Person zusammenziehst, die bereits einen Energievertrag unterschrieben hat.
- Welche Infos benötigt der Energieanbieter von dir?
- Deine Kundennummer (steht auf der Rechnung)
- Die neue Adresse
- Der EAN-Code des Zählers in der neuen Wohnung
- Das Umzugsdatum
- Die Zählerstände zum Zeitpunkt des Umzugs
- Wie ist das mit der Endabrechnung?
- Die Endabrechnung stellt der Anbieter aufgrund der Zählerstände aus.
Gut zu wissen: Das Umzugsformular
- Auf der Website der CWaPE findest du ein Umzugsformular
- Auf diesem Formular können der ausziehende oder einziehende Bewohner (oder der Vermieter) die Infos für die Strom- und Gasversorgung eintragen.
- Das ausgefüllte Formular muss an den Energieanbieter geschickt werden und zwar spätestens 30 Tage nach dem Umzug.
- Das Formular muss immer ausgefüllt werden und zwar immer, wenn der Halter des Strom- oder Gaszählers ändert.
- Was tun, wenn du deine Energierechnung nicht zahlen kannst?
- Sofort reagieren und nicht den Kopf in den Sand stecken.
- Du nimmst Kontakt mit deinem Energieanbieter auf und erklärst ihm die Situation.
- Vielleicht kannst du mit ihm neue Bedingungen zur Rückzahlung aushandeln.
- Du kannst Energie sparen. Wertvolle Tipps gibt die Energieberatungsstelle Ostbelgien (087/55 22 44)
- Du kannst dich auch an das ÖSHZ oder die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Weitere Infos
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Verbraucherschutzzentrale VoG
087/59 18 50
www.vsz.be