Hauptversicherter oder Person zu Lasten: Wo sind die Unterschiede?
Der Hauptversicherte eröffnet das Anrecht auf Rückerstattungen aufgrund seiner Arbeit oder aufgrund des Eingliederungseinkommens. Die Person zu Lasten erhält das Recht entweder dadurch, dass sie mit dem Hauptversicherten verwandt ist oder mit ihm zusammenlebt. Der Hauptversicherte muss jedes Trimester Gebühren zahlen, es sei denn sein Einkommen ist nicht ausreichend. Die Person zu Lasten muss nichts bezahlen.
Als Person zu Lasten musst du folgende 3 Bedingungen erfüllen
- Du musst den gleichen Wohnsitz haben wie der Hauptversicherte. Diese Bedingung gilt nur für Ehepartner, Lebensgefährten und Elternteile. Die Kinder können einen getrennten Wohnsitz haben.
- Deine Einnahmen dürfen einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten.
- Du musst zu einer der folgenden Kategorien gehören:
- Du bist noch keine 25 Jahre alt und der Hauptversicherte kommt für deinen Unterhalt auf z.B. Kinder, Enkel,… eine Verwandtschaft muss aber nicht vorhanden sein.
- Du bist Ehepartner der/des Hauptversicherten, auch getrennte Ehepartner (nicht geschieden) können unter gewissen Bedingungen zu Lasten bleiben
- Du bist ein Vorfahre des Hauptversicherten oder seines/ihres Ehepartners z.B. die Mutter, der Schwiegervater, der Opa, etc.
- Du wohnst mit einem nicht verheirateten Hauptversicherten zusammen. Um zu Lasten zu sein darfst du nicht in der Berufseingliederungszeit sein, kein Warte- oder Arbeitslosengeld, keine Eingliederungseinkommen oder Sozialhilfe beziehen so wie z.B. ein Bruder, eine Schwester, ein Kind über 25 Jahre, der Lebenspartner, etc.
Du bist noch Student
Bis zum Alter von 25 Jahren kannst du bei der Krankenkasse deiner Eltern und zu ihren Lasten eingeschrieben bleiben. Spätestens dann musst du dich selbst als „studierender Hauptversicherter“ bei einer Krankenkasse deiner Wahl eintragen. Dies musst du spätestens in dem Monat, in dem du 25 Jahre alt wirst, tun. Wenn du möchtest, kannst du dich aber auch schon frührer so eintragen.
Wenn du Student bist und arbeiten gehst
Wenn du arbeitest und dafür Lohn bekommst (ob unter einem Arbeits- oder Studentenvertrag), dann kannst du deinen Status „zu Lasten von“ nur behalten, wenn dein Verdienst einen gewissen Höchstbetrag nicht überschreitet (siehe hier).
Du bist Lehrling
Lehrlinge müssen am 01. Januar des Jahres, in dem sie 19 Jahre alt werden, eine eigene Krankenversicherung abschließen.
Du bist Arbeitsuchende(r)
Wenn du dich in der Berufseingliederungszeit befindest, kannst du zu Lasten deiner Eltern bleiben bis du 25 Jahre alt bist. Sobald du eine Arbeit findest, du 25 Jahre alt wirst oder deine Berufseingliederungszeit zu Ende geht, musst du dich bei der Krankenkasse als Inhaber einschreiben.
Nützliche Adresse
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Avenue des Tervueren, 211,
1150 Brüssel.
Tel: 02/739.71.11
www.inami.fgov.be