Inhalt und Ziele der Konvention
Alle Länder, die die KRK unterzeichnet haben, haben nun die Pflicht für Kinder und Jugendliche menschenwürdige Lebensverhältnisse zu schaffen und über die Art wie sie dies verwirklichen, müssen sie alle 5 Jahre einen Bericht an das UN-Komitee für die Rechte der Kinder abgeben. Die Konvention schreibt die Mindeststandards für die Versorgung, den Schutz und die Beteiligung von Kindern am gesellschaftlichen Leben vor.
Sie baut auf 4 Grundprinzipien:
- Das Grundrecht auf Überleben und die persönliche Entwicklung
(garantiert die Grundversorgung z.B. das Recht auf Nahrung und sauberes Trinkwasser). - Das Recht auf Gleichbehandlung
(alle Kinder sind gleich unabhängig von Religion, Geschlecht oder Hautfarbe). - Prinzip des „besten Interesses“ des Kindes (die Interessen und Belange der Kinder und Jugendlichen sollen vorrangig, auch bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen, berücksichtigt werden).
- Das Recht auf Mitbestimmung
(Kinder dürfen ihre Meinung frei äußern).
Werden diese Rechte angewandt?
Theoretisch werden alle Kinder frei und gleich, mit Würde und Rechten geboren. In der Realität hat man nirgendwo eine totale Garantie, dass diese Rechte respektiert werden. Für viele junge Menschen auf der Welt ist dies sehr unsicher. Viele sind von ihrer Familie getrennt, erhalten keinerlei Erziehung, und werden so oft als billige Arbeitskraft eingesetzt. Andere werden sexuell ausgebeutet oder unter Einsatz ihres Lebens zu Soldaten gemacht. In Belgien findet man nicht selten Minderjährige in geschlossenen Zentren. Leider wird auf der ganzen Welt gegen die Kinderrechte verstoßen. In vielen Ländern hat man es allerdings auch geschafft, die Bevölkerung von der Existenz der Kinderrechteskonvention zu informieren. Dies ist schon ein großer Schritt: wenn jeder die Kinderrechte kennt, ist es auch einfacher, sie zu respektieren. In dem Moment, in dem der Staat die KRK unterzeichnet, verpflichtet er sich dazu, sie einzuhalten. Er akzeptiert sie so wie sie ist, und passt die Regelungen dann gesetzlich und gegebenenfalls der Situation an.
Tag der Kinderrechte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Am 20. November ist Tag der Kinderrechte. Im Rahmen dieser Thematik werden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft verschiedene Aktivitäten für Kinder organisiert. Aufgrund des Coronavirus wird in 2020 leider keine Veranstaltung stattfinden.