Und ja, wir sprechen von einer SUPER-Wahl, denn im Jahr 2024 werden Wähler*innen im Wahlalter ihre Stimme für ALLE Ebenen der Macht erheben.
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Am 9. Juni 2024 wirst du zur Wahl gehen und deine Stimme abgeben für
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Europawahl) ;
Die Abgeordneten des Repräsentantenhauses (Parlamentswahlen); und
Die Abgeordneten der Regional- und Gemeinschaftsparlamente (Regional- und Gemeinschaftswahlen).
Zur Information: Die Europa-, Parlaments- und Regionalwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die letzten Wahlen fanden im Mai 2019 statt. -
Am 13. Oktober 2024 gehst du zur Wahl für
Die Provinzräte (Provinzwahlen); und
Die Gemeinderäte (Kommunalwahlen).
Zur Information: Die Gemeinde- und Provinzwahlen finden alle sechs Jahre statt. Die letzten Wahlen fanden im Oktober 2018 statt. -
Besonderheit bei den Wahlen zum Europäischen Parlament
Belgien ist das vierte Land der Europäischen Union (nach Malta, Deutschland und Österreich), das Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren die Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament erlaubt.
Es war vorgesehen, dass sich 16- und 17-Jährige, die ihrer Stimme Gehör verschaffen wollten, in das Wählerverzeichnis eintragen lassen mussten. Diese Eintragung war obligatorisch, um wählen zu können. Achtung: Wenn du den Schritt der Registrierung unternommen hast, unterlagst du der Wahlpflicht, genauso wie jede andere volljährige Person, die automatisch in die Wählerliste eingetragen wurde (außer Ausnahmen, die für bestimmte Kategorien von Wählern und Wählerinnen gelten).
Diese Pflicht zur vorherigen Registrierung wurde abgeschafft, auch wenn der Grundsatz, 16- und 17-Jährigen den Zugang zu den Wahlen zum Europäischen Parlament zu ermöglichen, nicht in Frage gestellt wurde.
16- und 17-Jährige, die bei den Europawahlen wählen wollen, können dies also ohne vorherige Registrierung tun. Darüber hinaus stellt die Stimmabgabe für sie keine Verpflichtung dar.
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Du weißt nicht, ob du am Tag X zur Wahl gehen kannst?
Mindestens 15 Tage vor dem Wahltag erhältst du deine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten deiner Wohnadresse.
Die Wahlbenachrichtigung enthält den Tag, die Öffnungs- und Schließzeiten der Wahllokale und das Wahllokal, in dem du wählen gehen kannst. Außerdem werden dein(e) Name(n), Vorname(n) und dein Hauptwohnsitz angegeben.
Es kann vorkommen, dass es dir nicht möglich ist, persönlich zum Wahllokal zu gehen, z. B. weil du im Ausland bist, weil du krank bist oder dich nicht fortbewegen kannst, oder aus Studiengründen (es lebe die Blockade!).
In diesen Fällen kannst du eine andere Person deines Vertrauens (eine beliebige Person, solange sie die Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllt) damit beauftragen, in deinem Namen zu wählen. In diesem Fall spricht man von einer Wahl durch einen Stellvertreter. Die Person, der du eine Vollmacht erteilst, geht in das Wahllokal, in dem du hättest wählen sollen, und übergibt dem Präsidenten oder der Präsidentin des Wahllokals das (ausgefüllte und unterschriebene) Vollmachtsformular sowie das Dokument, das deine Unfähigkeit zu wählen belegt (z. B. ein ärztliches Attest, eine Bescheinigung deiner Bildungseinrichtung, …).
Achtung: Die Vorsitzenden der Wahllokale werden die oben genannten Dokumente, die du in die Hände einer Vertrauensperson gelegt hast, um deine Stimme am Wahltag zu vertreten, genauestens überprüfen. Achte also darauf, dass du das Vollmachtsformular korrekt ausfüllst!
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Wo finde ich nützliche Informationen zu den Wahlen?
Es gibt verschiedene ausführliche Broschüren zum Thema Demokratie, Parteien und die Wahlen.
Diese bekommst du kostenlos in eins der Jugendinfo-Zentren.- In Eupen: Gospertstraße 24
- In St.Vith: Vennbahnstraße 4-5
Du fühlst dich noch nicht genug Informiert ? Wir haben auf unserer Webseite ausführlichere Informationen zu den Wahlen 2024 für dich zusammengefasst.