Datenschutz
Definition:
beschreibt den Schutz vor der missbräuchlichen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Was geht im Netz und was geht nicht ?
Musik, Filme, Computerprogramme und -spiele, Texte & Fotos und alle anderen kreative Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Wer fremde – also nicht selbst geschaffene Inhalte nutzen will, braucht hierfür eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann sich aus dem Gesetz ergeben – oder bei sogenannten Privatkopie – oder man erhält sie vom Rechteinhaber selbst.
Problematisch ist, dass gerade im Netz sehr häufig Inhalte von Nutzer*innen verbreitet werden, die die erforderlichen Rechte nicht haben.
Die folgende Grundregel gilt in den weitaus meisten Fällen. Beherzigt man sie, hält man sich die meisten urheberrechtlichen Probleme vom Hals:
Kreative Inhalte, die ich nicht selbst erstellt habe, darf ich nur im privaten Umfeld teilen und mit anderen gemeinsam Nutzen. Ich darf sie aber nicht ins Netz stellen oder anderweitig öffentlich zugänglich machen. Ganz gleich woher sie kommen.
„ Als personenbezogene Daten versteht man Informationen wie Name, Wohnort, E-Mail-Adressen oder Social Media-Profile, die sich auf eine bestimmte Person beziehen. Besondere personenbezogene Daten sind Informationen über die Gesundheit, Sexualität, ethnische und kulturelle Herkunft sowie politische, religiöse und philosophische Überzeugungen. Diese Informationen gelten als besonders schützenswert. Zugleich soll der Datenschutz auch regeln, wie Daten für innovative Angebote und datengetriebene Dienstleistungen genutzt werden können, ohne die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu verletzen.“
„In Belgien haben sich seit Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes am 5. September 2018 verschiedene Vorschriften im Bereich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten geändert. Das neue Gesetz dient der Anpassung der belgischen Datenschutzvorschriften an die seit dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).“
Datentschutz in Belgien
Rechte im Netz (Urheberrecht, Bildrecht, …)
- Urheberrecht: umfasst gesetzliche Regelungen zur Verwertung und zum Schutz des geistigen Eigentums. Dabei definiert es die Rechte von Urhebern und Verwertern.
- Bildrechte: sind die Rechte des Urhebers an einem Bild, also in diesem Fall die des Fotografen. Er allein darf entscheiden, was mit dem Bild passiert. Wichtig zu wissen: Das Urheberrecht kann nicht abgetreten werden, das heißt es verbleibt immer bei demjenigen, der das Werk erstellt hat. Lediglich die Nutzungsrechte, zum Beispiel das Recht zur Veröffentlichung oder das Recht zur Bearbeitung, können andere vom Urheber erwerben.
Generell hat der Urheber, also der Fotograf eines Bildes, folgende Rechte:
- Urheberpersönlichkeitsrechte: Dazu gehört das Veröffentlichungsrecht (Recht, darüber zu entscheiden, ob und wo das Foto veröffentlicht wird), Recht auf Urhebernennung (Recht, zu entscheiden, ob und wie er als Urheber genannt werden will) und das Recht, „Entstellungen“ des Werkes abzuwehren.
- Verwertungsrechte: Ausschließliches Recht des Urhebers, sein Werk in wirtschaftlicher Hinsicht zu verwerten, dazu gehören das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ausstellungsrecht.