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Warum solltest du einen Frauenarzt konsultieren?
Meist geht es bei dem ersten Besuch beim Frauenarzt um das Thema Verhütung. Die geläufigste Methode dazu ist die Pille. Um diese jedoch in der Apotheke zu erhalten, musst du ein Rezept von einem Arzt vorzeigen. Die Verträglichkeit der Pille ist aber von Person zu Person verschieden. Deshalb ist der Rat eines Frauenarztes sehr wichtig.
Dieser kann ebenfalls Informationen über Geschlechtskrankheiten geben. Wenn er es für nötig empfindet, kann er weitere Untersuchungen anordnen (Blutprobe, Ultraschall, Abstrich,…).
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Den richtigen Gynäkologen auswählen
Einen Frauenarzt kannst du an mehreren Stellen finden: in einer Privatpraxis, einem Krankenhaus, einer Polyklinik oder in einem Familienplanungszentrum. Im Familienplanungszentrum kannst du aber auch einen Psychologen, einen Sozialassistenten oder sogar einen Juristen antreffen.
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Was kostet ein Besuch beim Frauenarzt?
In einer Privatpraxis musst du mit mindestens 30 Euro rechnen, wobei die Krankenkasse ja noch einen Teil zurückerstattet. Wenn du mindestens 16 Jahre alt bist, kannst du zu diesem Zweck dein eigenes Bankkonto angeben, auf das das Geld zurück überwiesen werden soll. Somit erfahren auch deine Eltern nichts vom Arztbesuch, denn auch die Krankenkassen stehen unter Schweigepflicht.
Solltest du dich in ein Familienplanungszentrum begeben, so wird dir nur der Restbetrag eines Arztbesuches berechnet, d.h. die normalen Arztkosten minus den Betrag, den dir die Krankenkasse zurückerstatten würde. Bei einer Visite zahlst du 7,50 Euro.
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Die Schweigepflicht
Ein Arzt steht unter Schweigepflicht. Er darf also deinen Eltern nicht ohne dein Einverständnis über deinen Besuch informieren, egal worum es bei dieser Visite geht (Schwangerschaft, einen Schwangerschaftsabbruch, die Bitte um ein Verhütungsmittel,…). Er darf deinen Eltern nicht einmal sagen, dass du zur Konsultation bei ihm warst.
Das Berufsgeheimnis beinhaltet natürlich auch alles, was du dem Arzt anvertraust und was er während der Befragung, sowie weiteren Untersuchungen erfährt. Anders formuliert, bezieht sich das Berufsgeheimnis auf alles, was der Arzt sieht, erfährt oder feststellt während er seinen Beruf ausübt.
In bestimmten Fällen ist der Arzt jedoch von der Schweigepflicht entbunden. Er darf seine Schweigepflicht nur dann brechen, wenn eine Person dadurch gefährdet ist und um diese so zu schützen. Der Arzt muss andererseits auch, wenn du minderjährig bist, sicher sein, dass du zurechnungsfähig bist. Das Gesetz sieht jedoch kein Alter für eine Zurechnungsfähigkeit vor. Er muss sich also auf alle nützlichen Elemente berufen wie deine Persönlichkeit, deine familiäre Situation, dein Verantwortungsbewusstsein,…
Wenn du minderjährig und zurechnungsfähig oder volljährig bist und dich weigerst, deine Eltern zu informieren, der Arzt aber feststellt, dass es besser wäre, dies zu tun, muss er versuchen, dich zu überzeugen. Wenn du willst, kann er dich dabei begleiten.
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Der Ablauf beim Besuch
Der Frauenarzt/die Frauenärztin kann dir Fragen beantworten, die du z.B. zur körperlichen Entwicklung oder zu verschiedenen Verhütungsmethoden hast. Er/Sie hat auch einige Fragen an dich, z.B. wann Deine letzte Regel war, ob du aktuelle gesundheitliche Probleme hast, und ob du schon sexuelle Erfahrungen bzw. mit einem Jungen/Mädchen geschlafen hast. Nach dem Anfangsgespräch beginnt die gynäkologische Untersuchung, die nicht lange dauert und auch nicht weh tut. Sie muss übrigens nicht immer stattfinden. Wenn du dein 1. mal noch nicht hattest oder einfach nur zu einem Informationsgespräch vorbeikommen möchtest ist das auch vollkommen in Ordnung. Dann kannst du den Arzt/die Ärztin einfach einmal kennen lernen und herausfinden, ob er/sie dir sympathisch ist oder nicht.
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Die Untersuchung
Viele Mädchen fürchten sich nicht vor dem Frauenazrt/der Ärztin selbst sondern vor der Untersuchung. Diese empfinden Viele als etwas unangenehm, was vollkommen verständlich ist – geht es doch um einen sehr intimen Bereich. Sollte die Untersuchung allerdings weh tun sprich deinen Arzt/deine Ärztin sofort darauf an. Wenn du noch Jungfrau bist musst du keine Angst haben – während der Untersuchung wird das Jungfernhäutchen nicht verletzt.
Zur gynäkologischen Untersuchung bietet dich der Arzt/die Ärztin dich unter herum frei zu machen. Deine Oberbekleidung kannst du in der Regel anbehalten. Viele Mädchen ziehen zur Untersuchung gerne ein langes T-Shirt an, da sie sich damit wohler fühlen. Wenn du dich frei gemacht hast bietet der Arzt/die Ärztin dich auf einem gynäkologischen Stuhl Platz zu nehmen. Die Beine sollten bequem gespreizt auf den Halterungen dieses Stuhles liegen.
Die Untersuchung selbst kann aus einer Spektrum-, Tast-, Brust- und Ultaschalluntersuchung bestehen:
Spekulum-Untersuchung
Bei der Spektrum Untersuchung wird ein Spekulum (Scheidenspiegel) in die Scheide eingeführt da der Muttermund (das untere Ende der Gebärmutter) nur mit Hilfe des Spekulums betrachtet werden kann. Mit einem Wattestäbchen oder etwas ähnlichem wird dann bei einer Vorsorgeuntersuchung einmal bis zweimal im Jahr eine Zellprobe (=Abstrich) entnommen und unter dem Mikroskop untersucht. Diese Untersuchung ist im Sinne der Vorsorge wichtig, da man so Gebärmutterhalskrebs erkennen kann. Wenn du noch Jungfrau bist, verwendet dein Frauenarzt/deine Frauenärztin sehr kleine Instrumente, um dir nicht weh zu tun.Tastuntersuchung
Manchmal wird dann noch eine Tastuntersuchung durchgeführt, um die Lage der Gebärmutter und der Eierstöcke zu überprüfen. Daran kann er erkennen, ob bestimmte Krankheiten oder eine Schwangerschaft vorliegen. Oftmals wird aber auch nur eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt.Ultraschalluntersuchung
Mit einem Ultraschallgerät kann man entweder durch die Bauchdecke oder durch die Scheide die inneren Organe (Gebärmutter, Eierstöcke, Blase, Bauchraum) sehen. Auf dem Monitor kannst du dir somit deine Organe, die Lage der Gebärmutter, die Eierstöcke oder auch dein Baby erkennen. Bei einer Schwangerschaft wird mithilfe des Ultraschalls die Entwicklung von Embryo/Fötus beobachtet.Brustuntersuchung
Nach der Untersuchung „unten“ kannst du dich wieder anziehen. Jetzt folgt mitunter noch eine Brustuntersuchung. Dazu bietet dich der Arzt/die Ärztin dich oben frei zu machen. Die Brustuntersuchung findet im Rahmen der Krebsvorsorge statt. Der Arzt/Die Ärztin tastet dabei die Brüste und die Achselhöhlen nach knotenartigen Veränderungen ab. -
Das Gespräch mit dem Frauenartzt
Die Untersuchung dauert normalerweise nicht länger als 10 Minuten. Davor oder danach findet noch ein Gespräch statt, bei dem der Frauenarzt/die Frauenärzte die Resultate der Untersuchung mit dir bespricht, du deine Fragen stellen oder dir ein Rezept verschreiben lassen kannst. Am besten überlegst du dir im Vorfeld welche Fragen du konkret zum Thema Liebe, Beziehung, Sexualität, erstes Mal, … hast. Mit dem Arzt/der Ärztin kannst du offen über die Dinge sprechen, die du nicht mit deinen Eltern oder sonstigen Personen besprechen willst. Er/Sie verfügt über das nötige Fachwissen, ist neutral und hilft dir gerne weiter.
KEINE SCHAM!: Auch wenn es dir vielleicht peinlich ist – Sexualität ist die natürlichste Sache der Welt und es gibt nichts weswegen du dich schämen müsstest. Also nütze die Chance und stelle dem Frauenarzt/der Frauenärztin alle Fragen, die dir auf der Zunge brennen.
Beim Gespräch sollten jedenfalls folgende Dinge besprochen werden:
- deine Fragen, Wünsche und mögliche Probleme
- wenn du zum ersten Mal kommst, eine Information darüber, was bei der Untersuchung passieren wird
- die Frage danach, ob du sexuell aktiv bist und ob beziehungsweise wie du verhütest oder verhüten möchtest
- wenn du zum ersten Mal kommst, einen Überblick über deine medizinisch-gynäkologische Lebensgeschichte (seit wann du die Regel hast, ob du Geschlechtsverkehr hattest, ob du schwanger warst/bist, ob du Fehlgeburten oder Schwangerschaftsabbrüche hattest, wie viele Kinder du hast, ob du Krankheiten oder Operationen hattest, …)
Gut zu wissen
- Auch wenn es dir unangenehm ist, denk daran – der Arzt/die Ärztin hat jeden Tag mehrere Patientinnen. Du bist also nur eine unter vielen und in der Hinsicht keine Ausnahme. Frauenarzt/Frauenärztin ist ein Beruf wie jeder andere auch. Er/Sie sieht täglich nackte Frauen OHNE dabei sexuelle Gedanken zu haben. Du wirst bei der Untersuchung rein als Patientin wahrgenommen.
- Der Arzt/die Ärztin ist ab deinem 14. Lebensjahr der Schweigepflicht verpflichtet – auch gegenüber deinen Eltern. Das bedeutet, dass er/sie Details über dich, die Untersuchung oder das Gespräch nur mit deinem Einverständnis weitererzählen darf.
- Eine Untersuchung darf nicht gegen deinen Willen geschehen. Du kannst eine Untersuchung jederzeit abbrechen und sagen, wenn dir etwas unangenehm ist oder weh tut.